Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

smilebox GmbH

(UID ATU73728424, Firmenbuch FN 499343 d),
vormals smilebox EU

§ 01 Allgemeines

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten die zwischen der Fa. smilebox e.U. Zentagasse 3/31, 1050 Wien mit der FN: 410337m und deren Rechtsnachfolger, im Weiteren kurz smilebox genannt und den Mietern abgeschlossen werden und sind stets Bestandteil eines Vertragsverhältnisses.

2.    Von den hier niedergeschriebenen Geschäftsbedingungen abweichende Vorschriften der Mieter werden als wirkungslos anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von smilebox widersprochen werden. Individuell in Angeboten getroffene und  vereinbarte Abmachungen haben jedoch Vorrang.

3.    Mittarbeiter von smilebox sind nicht berechtigt, den Inhalt der mit smilebox geschlossenen Verträge zu ändern, zu ergänzen oder in sonstiger Weise abzuändern.

4.    Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung von smilebox an Dritte abzutreten.

5.    Sollte in den Vereinbarungen eine unwirksame oder widersprüchliche Bestimmung enthalten sein ändert dies nichts an der Rechtswirksamkeit der restlichen Vereinbarung.

6.    Als Gerichtsstand für Ansprüche aus Mietverträgen mit smilebox ist Wien vereinbart. Dies gilt sowohl für Unternehmer wie für Mieter die keinen Gerichtsstand in Österreich haben. Ist der Mieter eine Privatperson mit Wohnsitz in Österreich gelten die Bedingungen des Verbraucherschutzes.

 

§ 02 Mietgegenstand

1.    smilebox entwickelt, betreibt und vermietet Fotoautomaten in den unterschiedlichsten Ausführungen.

2.    Entsprechend dem gewünschten Einsatz werden die vom Mieter zur Verfügung gestellten Layouts, in den Fotoautomaten einprogrammiert.

3.    Die Layouts können über den Link zu dem von uns entwickelten Designer selbst kreiert oder nach zusenden von Logos, Bildern und/oder Wunschtexte von uns erstellt werden und sind auf jedem Fotoausdruck enthalten.

4.    Ebenso besteht die Möglichkeit auf jedem Fotoausdruck einen individuellen Download Code abzubilden, der jedem der diesen kennt die Möglichkeit bietet diesen Fotostreifen von www.smiletronic.com herunter zu laden.

5.    Dem Mieter eines Fotoautomaten wird von smilebox nach dessen Rückgabe die Möglichkeit geboten über einen erhaltenen Link sämtliche während der Mietdauer erstellten Bilder herunter zu laden.

6.    Bei einem GPS Empfang am Aufstellungsort werden die gemachten Bilder automatisch auf einen Firmeneigenen Speicher geladen und stehen zum Download zur Verfügung. Existiert kein GPS Empfang am Aufstellungsort steht der Download binnen 48 Stunden nach der Rückgabe des Fotoautomaten zur Verfügung.

7.    Die zur Verfügung stehenden Standarttypen können auf Kundenwunsch für die jeweilige Veranstaltung mit einem entsprechenden Außenbranding an den Automaten versehen werden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

8.    Es besteht auch die Möglichkeit Geräte nach Kundenwunsch zu fertigen. Einzelheiten dazu sind individuell zu vereinbaren.

9.    Jedes Gerät wir vor Auslieferung mit dem zum Ausdruck der Fotos benötigte Verbrauchsmaterial – Fotopapier und Entwickler – neu bestückt. Damit können beim Standartformat ca. 380 Ausdrucke erstellt werden. Dies entspricht einer durchgehenden Einsatzzeit je gefertigter Kopien von 5 bis 8 Stunden.

10.Auf Wunsch können weitere Verbrauchsmaterialien wie Zusatzpapier, Spaßartikel und Accessoires (aus hygienischen und gewerberechtlichen Gründen nur als Einwegproduckte) z.B. Brillen, Hüte, Masken, eigens bedruckte Absperrbänder usw. mitbestellt werden.

 

§ 03 Mietdauer

1.    Das Mietverhältnis beginnt mit der Lieferung und endet mit der Rückgabe an smilebox.

2.    Erfolgt die Lieferung durch smilebox geht die Haftung am Aufstellungsort an den Mieter über und endet mit der Abholung.

3.    Die Mietdauer für Selbstabholer ist, wenn nicht getrennt vereinbart, grundsätzlich max. 23 Stunden für die 1. Tagesmiete und verlängert sich um je 24 Stunden pro weiterem Tag bei einer Mehrtagesvermietung. Wenn nicht anders Vereinbart stehen die Geräte ab 12°° zur Abholung bereit und sind bis spätestens 11°° des Folgetages bzw. letzten Miettages zurück zu bringen. Wird diese Rückgabezeit nicht eingehalten, verlängert sich die Mietgebühr automatisch um einen Tag auf die der Mietvereinbarung folgende Mietdauer und zugehörigen Mietgebühr.

4.    Für benötigte und vereinbarte reine Transporttage steht eine eigene Leistung zur Verfügung. Diese kommt jedoch nur zur Anwendung wenn sie im Vorhinein vereinbart wurde.

 

§ 04 Vertragsabschluss

1.    Ein Mietvertrag kommt durch die Annahme eines von smilebox gestellten Angebotes durch den Mieter zustande.

2.    Im Angebot ist der Typ des zum Einsatz kommenden Fotoautomaten, die Mietdauer, der Veranstaltungsort, die Nebenleistungen wie z.B. Transport, Grafikarbeiten für Layout, vor Ort Betreuung etc. und die dafür fälligen Kosten sowie gewährte Rabatte enthalten.

3.    Wird ein Angebot nicht binnen der zugesagten Reservierungsfrist von 10 Tagen angenommen setzt eine rechtsverbindliche Reservierung eines Termins die schriftliche Zusage durch smilebox voraus.

4.    Bei Neukunden behält sich smilebox das Recht vor erst durch den Eingang einer Anzahlung die Bestellung als rechtsverbindliche anzuerkennen.

5.    Über die Grundausstattung hinaus benötigtes Verbrauchsmaterial wird nach tatsächlichem Bedarf verrechnet. Nur original verpackte Einheiten werden zurück genommen. Geöffnete Originalverpackungen werden dem Mieter verrechnet.

 

§ 05 Stornogebühr

1.    Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren.

2.    Angefallene Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3.    Erfolgt eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden 50% der vereinbarten Gerätemiete (ohne Transport und Verbrauchsmaterial) von smilebox als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

4.    Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Stornogebühr 80 % der vereinbarten Gerätemiete (ohne Verbrauchsmaterial und Transportkosten).

5.    Bennent der Mieter für denselben Zeitraum einen anderen Mieter der an seiner Stelle den Mietgegenstand im vereinbarten Zeitraum übernimmt, werden lediglich die entstandenen Zusatzkosten wie z.B. Logoänderung und Verwaltungsaufwand von smilebox verrechnet.

 

§ 06 Zahlungsbedingungen

1.    smilebox stellt für jede Vermietung ein Angebot das im Auftragsfall die Grundlage der Rechnung darstellt und den Nettobetrag sowie die aktuelle MwSt. ausweist.

2.    In der Rechnung ist das Bankinstitut bzw. Zahlungsmodalität festgehalten die mit Angabe der Rechnungsnummer zur schuldbefreienden Wirkung führt.

3.    Für Mieter deren Steuerhoheit nicht in Österreich liegt wird bei Bekanntgabe der UID Nummer nur der Nettobetrag mit dem Hinweis Steuerschuldner ist der Mieter ausgestellt.

4.    Gestellte Rechnungen sind, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

5.    Bei Längeren Mietverhältnissen können monatliche Teilzahlungen in Rechnung gestellt werden.

6.    Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht smilebox ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist smilebox berechtigt, die eingegangenen Zahlungen zuerst auf die entstandenen Nebenkosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

6.    Es gilt als vereinbart, dass die Abtretung von Forderungen durch smilebox an Dritte keiner zusätzlichen Zustimmung des Schuldners bedarf.

 

§ 07 Eigentumsvorbehalt

1.    Die von Smilebox angebotenen Fotoautomaten sind grundsätzlich nicht zur Überlassung durch Verkauf bestimmt. Wohl aber können die Eigentumsrechte von Hardwareteilen, vor allem bei individuellen Lösungen, durch Verkauf übertragen werden.

2.    Die einzelnen Hardwareteile wie Beispielsweise Kamera, Touchscreen, Drucker, etc. sind nur als Fotoautomat durch das von smilebox entwickelte Programm nutzbar. Dieses Programm ist nicht käuflich erwerbbar, sondern nur in Lizenz nutzbar.

3.    Bei einer Eigentumsübertragung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum von smilebox. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

4.    Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

5.    Bei Verstößen der getroffenen Vereinbarung, z.B. nicht zugestimmter Weitergabe an Dritte, nicht bezahlter Rechnungen, bei wiederholter missbräuchlicher Verwendung ist smilebox berechtigt nach einmaliger Aufforderung der Einhaltung der getroffenen Vereinbarung die Funktion der Bauteile als Fotoautomat durch abschalten des Programmes außer Funktion zu setzen.

6.    Durch dieses abschalten des Programmes zum Betrieb der einzelnen Bauteile zu einem Funktionstüchtigen Fotoautomaten verzichtet der Eigentümer der Hardware ausdrücklich auf jeweilige Schadensersatzansprüche.

 

§ 08 Zusammenarbeit

1.    Die Software aller von smilebox hergestellten Fotoautomaten verfügen über ein Bezahlsystem.

2.    Werden Fotoautomaten mit smilebox über einen vereinbarten Mietpreis verrechnet obliegt es ausschließlich dem Mieter bei Verwendung des Bezahlsystems, egal ob über Gutscheine, Zahlungspflichtig oder wie auch immer, die finanzrechtlichen Vorschriften Einzuhalten.

3.    Werden Fotoautomaten mit Bezahlsystem (Münzen, Papiergeld und Bargeldlos) von smilebox in Vereinbarung mit Kunden aufgestellt sind die Art der Zusammenarbeit und Aufteilung der jeweiligen Pflichten und Rechte stets getrennt schriftlich zu vereinbaren.

 

§ 09 Datenverarbeitung

1.    Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb smilebox mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungssystemen. Der Mieter erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung von Daten, die smilebox im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

2.    Der Mieter erteilt smilebox ausdrücklich seine Zustimmung die bekannten Daten für Firmeneigene Aussendungen, die auf künftige Aktionen aufmerksam machen, verwenden zu dürfen. Sollte diese Info nicht mehr gewünscht sein hat der Mieter jederzeit das Recht dieses Service abzubestellen.

3.    smilebox garantiert sämtliche erhaltenen persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und keinerlei Daten an Dritte weiter zu geben mit Ausnahme jener die zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

4.    Kopien von Dokumenten (Führerschein, Personalausweis) die im Zuge der Vertragsabwicklung erstellt werden dienen ausschließlich der Vertragssicherheit und werden außerhalb des Vertragsverhältnisses nicht weitergegeben.

 

§ 10 Prüfung und Gefahrenübergang

1.    Der Mieter hat den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelfreiheit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge auf dem Lieferschein, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig in einwandfreiem Zustand geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der optischen Untersuchung nicht erkennbar war.

2.    Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Mietgegenstandes bzw. Teilen davon geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von smilebox auf den Mieter über.

3.    Weist der gelieferte Mietgegenstand erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Mieter diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen.

 

§ 11 Bilderrechte

1.    Sämtliche Bildrechte der mit einem Fotoautomaten von smilebox gemachten Aufnahmen liegen ausschließlich beim Mieter.

2.    Der Mieter verpflichtet sich die Bilder seiner Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen.

3.    Der Mieter ist alleine dafür verantwortlich, dass er durch die Benützung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt.

4.    Der Mieter verpflichtet sich smilebox von jeglicher Haftung Dritter fei zu stellen und schadlos zu halten. Der Mieter verpflichtet sich auch alle erforderlichen Schritte zur Vereidigung gegen über allen Forderungen, Klagen oder Prozessen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen (vor allem Anwaltskosten) zu übernehmen wenn durch Dritte gegen smilebox im Falle angeblicher Verletzungen des Mieters durch missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen sowie Gesetzesverstöße in Zusammenhang mit Urheberrechten angegriffen wird.

5.    smilebox haftet in keiner Form für Missbrauch der durch Teilnehmer der Veranstaltung mit Fotos anderer Teilnehmer eventuell begannen werden.

6.    smilebox übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Aufnahmen die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Jugendgefährdend, Gewaltverherrlichend) widersprechen.

7.    smilebox durchsucht seine Dateien nicht nach unerlaubten Aufnahmen. Werden smilebox jedoch gesetzeswidrige Aufnahmen bekannt gegeben werden diese umgehen aus dem Fotoarchiv gelöscht. Der dadurch entstandene Aufwand wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.    Es besteht nur mit dem Mieter ein Vertragsverhältnis, wünsche von Teilnehmer einer Veranstaltung können ausnahmslos nur über den Mieter an smilebox herangetragen werden.

 

§ 12 Schutz und Urheberrechte

1.    smilebox ist und bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Mietgegenstände. Einzig das Verbrauchsmaterial ist davon ausgenommen. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe ist nicht gestattet.

2.    Der Mieter ist nicht berechtigt Software zu verändern um zur Verwendung nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonst irgendeiner Weise zu bearbeiten.

3.    Hinweise auf die Vertragsware, über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte dürfen weder entfernt, abgedeckt, abgeändert oder in anderer Art unkenntlich gemacht werden.

4.    Der Mieter ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit smilebox berechtigt mitgelieferte Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder Software zu vermieten. Die Nutzungsbedingungen für die mitgelieferte Software liegen ausschließlich bei smilebox.

5.    smilebox übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass der Mietgegenstand keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.

6.    Dies bezieht auch auf mit dem Designer entworfene Layouts für die Ausdrucke. Die Verwendung von Bildmaterial dafür obliegt ausschließlich der Sorgfaltspflicht des Mieters und wird von smilebox in keiner Weise überprüft.

7.    Es gilt auch für alle an smilebox übergebenen Dateien zur Erstellung eines Layouts.

8.    smilebox ist von allen diesbezüglichen erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.    Wenn die gelieferte Ware nach Entwürfen des Mieters gefertigt bzw. in dessen Umgebung eingebaut wird übernimmt smilebox keinerlei Haftung bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten gegenüber diesen Teilen. smilebox ist diesbezüglich von jeglichen Forderungen Dritter frei zu halten.

10.smilebox übernimmt keinerlei Verantwortung von Anstößigen Bildern die mit einem ihrer Fotoautomaten erstellt werden.

11.smilebox führt keine Sichtung nach anstößigen Bilder, die auf unseren Server geladen werden, durch. Eine Automatische Löschung ist somit nicht möglich.

12.Entdeckt der Mieter derartige Bildaufnahmen bei Einsätzen in seinem Verantwortungsbereich so kenn er die Löschung bei smilebox gegen Verrechnung des benötigten Aufwandes beantragen.

 

§ 13 Haftungen der Vertragspartner

1.    Für die Veröffentlichung anstößiger Bilder die mit einem Fotoautomaten von smilebox erstellt und in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und smilebox ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei zu halten.

2.    Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung (ins besonders durch Flüssigkeiten) oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes haftet der Mieter in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist.

3.    smilebox behält sich das Recht vor bei Schäden des Mietgegenstandes die zu einem Mietausfall führen den entgangenen Gewinn und eventuelle Regressansprüche von Mietern wegen Terminverlustes in Rechnung zu stellen.

4.    Der Mietgegenstand darf nur an öffentlichen Netze mit den üblichen Spannungsverhältnissen der Stromversorger angeschlossen werden.

5.    Bei der Verwendung von Netzunabhängigen Stromversorgungen hat sich der Mieter zu vergewissern dass das eingesetzte Stromaggregat über spannungsstabilisierten Einrichtungen, die gleichen Randbedingungen wie das öffentliche Stromnetz erfüllt, verfügt. Für  Überspannungsschäden haftet der Mieter.

7.    Bei Diebstahl oder Beschädigung während der Mietdauer haftet der Mieter.

8.    Bei der Rückgabe fehlende Mietgegenstände (auch Teile davon) werden nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

9.    Reinigungs- und Reparaturarbeiten der über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus gehende Verschmutzungen bzw. Beschädigungen werden getrennt in Rechnung gestellt.

6.    Wenn smilebox durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingt) nicht in der Lage ist seine Leistung zu erfüllen sind wir bemüht Ersatz zu leisten wodurch jedoch keinerlei wie immer gearteter Rechtsanspruch durch den Mieter entsteht.

7.    Bei einer technischen Störung während der Veranstaltung haftet smilebox lediglich für grob fahrlässiges Verhalten. Der dem Mieter dadurch eventuell entstandene Schaden wird von smilebox max. durch Reduzierung der Mietkosten im Verhältnis des Ausfalles zur gebuchten Mietzeit abgegolten. Auf einen weiteren Schadenersatzanspruch durch den Mieter wird ausdrücklich verzichtet.

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